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Jagdschule Schlachter |


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Um in Deutschland auf die Jagd zu gehen braucht man einen Jagdschein.
Den Jagdschein bekommt man nach abgelegter Jägerprüfung. Zuvor muss man einen Kurs besuchen. Dies kann man bei den Kreisgruppen tun, oder bei einer privaten Jagdschule. Die Möglichkeiten sind in jedem Bundesland anders geregelt. Der Jagdschein gilt jedoch in ganz Deutschland. Die Jägerprüfung kann ablegen wer: · 16 Jahre alt ist (genaueres im Bundesjagdgesetz §16) · nicht Vorbestraft ist (genaueres im Bundesjagdgesetz §15) · zuverlässig ist (genaueres im Bundesjagdgesetz §17)
Um den Jagdschein zu „lösen“ benötigt man eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung und bestandene Prüfung (oder bereits einen Jagdschein haben). Lösen kann man für maximal 3 Jahre, dann muss man wieder zu „unteren Jagdbehörde“ neu lösen.
In den meisten Gemeinden wird das Jagdrecht der Grundstücke „verpachtet“, das bedeutet alle Grundstückseigentümer bilden zusammen die Jagdgenossenschaft und verpachten ihr Recht der Jagd auf dem eigenen Grundstück an einen Jäger. Dieser zahlt nun als „Jagdpächter“ eine jährliche Pacht. Jagdpächter kann nur werden wer mindestens 3 Jahre einen Jagdschein besessen hat.
Da in der Regel ein Jäger es nicht schafft das Revier zu betreuen gibt es sogenannte Begehungsscheine. Das sind Jagderlaubnisscheine des Jagdpächters. Diese sind meist kostenlos. Dafür muss man natürlich alles was man geschossen hat dem Pächter abgeben. Den diesem gehört automatisch das erlegte Wild. |
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Wie wird man |